Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen von Creative Garden Media, 8054 Riederhof 60, gelten für die Dienstleistungen und Lieferungen, die im Zuge dieser Webseite (vhs-digitalisieren.at) angeboten werden.

1.2
Die Zustimmung zu diesen AGBs wird seitens des Kunden mittels Absenden des Anfrageformulars auf dieser Webseite getätigt.

2. Zustandekommen eines gültigen Vertrags

2.1
Ein gültiger Vetrag entsteht durch folgende Schritte:
a) Ausfüllen des Anfrageformulars
b) Angebotserstellung seitens Creative Garden Media
c) Schriftliche oder mündliche Zustimmung des Kunden
d) Erhalt der zu überspielenden Medien (VHS-Kassetten, MiniDV Kassetten etc.)

2.2
Ein Kunde kann von einem geschlossenen Vertrag innerhalb von sieben Werktagen durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten.

3. Möglichkeiten zur Anlieferung

3.1
a) Persönliche Übergabe innerhalb der Bürozeiten an der Firmenadresse
b) Versand an unsere Firmenadresse: Bei Sendungen an Creative Garden Media trägt der Versender die gesamten Transportkosten

3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Originalmedien in einem ordnungsgemäßen Zustand anzuliefern oder zu versenden. Falls einzelne Medien Beschädigungen aufweisen, ist der Kunde verspflichtet, darauf im Vorfeld hinzuweisen.

4. Möglichkeiten zur Rücklieferung

4.1
Originalmedien können nach der Digitalisierung vom Kunden abgeholt oder per Post zurückgeschickt werden.

4.2.
Bei Verzögerungen oder Fehllieferungen seitens der POST AG hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des Materials bzw. etwaige Ausgleichszahlungen. Im Gegenzug entfällt das im Angebot definierte Entgelt zur Bezahlung der Dienstleistung.

5. Bezahlung

Die von Creative Garden Media gelegten Rechnungen sind spätestens 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.

6. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung der gegenständlichen AGB nichtig ist, verpflichten sich Creative Garden Media und der Kunde hiermit ausdrücklich, rechtswirksame Bestimmungen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommen, zu vereinbaren.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Parteien Graz.